Öffnungszeiten
13:30 - 18:30 Uhr
Angebote und Dienstleistungen
Produktsortiment
Wir bieten Ihnen ein sehr umfassendes Sortiment in unserer Apotheke in Eiken an. Auch online.
Mietartikel
Nicht immer ist ein Kauf eines Gerätes notwendig. Nutzen Sie unser Angebot an Mietartikeln.
Kompressionsstrümpfe
Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtigen Kompressionsstrümpfe für Sie zu finden.
Häufige Fragen
Ja, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht bei uns vorbeikommen können, bringen wir Ihnen Ihre Medikamente nach Hause.
Rufen Sie uns bitte in diesem Fall unter der Tel.-Nr. +41 62 871 65 74 an und bestellen Sie unseren Hauslieferservice.
Das kommt darauf an:
gemäss unserer Gesundheits-Gesetzgebung sind nur in der Schweiz anerkannte Ärzte befähigt Rezepte auszustellen, die in der Schweiz zulasten der Versicherungen eingelöst werden können.
Ein «ausländisches Rezept» wurde von einer Person erstellt, die nicht in einem schweizerisch anerkannten Register (= eidgenössisch anerkannte Medizinal Person) aufgeführt ist. Das heisst, wir können nicht überprüfen ob es sich um einen anerkannten Arzt handelt.
Damit behandeln wir diese Verordnung wie ein «Wunsch» nach einem Medikament ohne ein Rezept. Wir sind berechtigt diesem «Wunsch» nachzukommen, wenn wir durch eine vertiefte Abklärung zur Auffassung gelangen, dass eine Abgabe dem Patienten einen gesundheitlichen Vorteil bringt. (HMG Art. 24 Abs.1 Bst. A Ziff 2)
(Definitiv ausgeschlossen ist die Abgabe von Betäubungsmitteln, sie erfordern immer eine spezielle Verordnung)
Diesen Fall handeln wir analog der Frage: kann ich meine Medikamente auch mit einem Rezept aus dem Ausland beziehen.
Das kommt darauf an:
Primär muss das Rezept in der Apotheke bezahlt werden. Wenn Sie das Rezept mit der Quittung Ihrer Krankenkasse einschicken, gibt es gewisse Kassen, die Ihnen das Geld rückerstatten, es ist immer ein Versuch wert.
Das kommt auf die Situation an
Bei einem medizinischen Notfall finden Sie verschiedene Hilfsangebote: unter der Rubrik: Weitere Notfallnummern
Bei der Fortführung einer Dauermedikation wenden Sie sich an Ihre übliche «Hausapotheke» und bringen mindestens die Schachtel des weiter zu führenden Medikamentes mit. Ihr Apotheker*in findet eine adäquate Lösung.
Die Antworten finden Sie in der Rubrik Angebote und Dienstleistungen.
Die Taxen regeln die Abgeltung der Apotheker-Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe der Medikamente, die vom Arzt verschrieben wurden und von der Grundversicherung vergütet werden. Die gesetzliche Grundlage ist die LOA (LeistungsOrientierte Abgeltung), sie gilt bereits seit 2002.
Medikamenten-Check: einmalige Verrechnung je Rezept und Medikament.
Bezugs-Check: Für die Führung eines Patientendossiers wird eine einmalige Verrechnung pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer verlangt.
Weitere Informationen in unserem Ratgeber: Wissenwertes über Bezugs-Check, Medikamenten-Check und LOA
Der Gesetzgeber schreibt uns diese Frage vor. Es soll damit ein besseres Kostenbewusstsein ermöglicht werden. Ihre drei Möglichkeiten:
- Sie dürfen die Frage jeweils mit NEIN beantworten,
- Sie können uns Ihre E-Mail-Adresse angeben und erhalten jeweils einen Code und können die Abrechnung nach einer gewissen Zeit elektronisch einsehen
- Sie können sich bei ABILIS (wir erklären Ihnen gerne was das ist) registrieren und haben sofort die Möglichkeit Ihr Dossier auf Ihrem Smartphone einzusehen. (Abilis bietet Ihnen noch viele weitere Möglichkeiten)
Das kommt auf Ihre Lebensumstände an. Wir beraten Sie gerne individuell und überprüfen auch Vorhandene. (Insbesondere was noch sinnvoll ist oder sich in einer nützlichen Gebrauchsfrist befindet.)
Wir beraten Sie individuell, bei Fernreisen auch mit der Unterstützung von Tropimed (einer medizinischen Internetunterstützung).